Anzeige
Schrems III bahnt sich an: Was der Angriff auf die FTC-Unabhängigkeit für euren Marketing-Stack bedeutet
Am 29. Juni 2026 – vor etwas mehr als sechs Wochen – hat der US Supreme Court im Fall Trump v. Slaughter entschieden, dass gesetzliche Beschränkungen der präsidialen Abberufungsbefugnis gegenüber Mitgliedern unabhängiger Regulierungsbehörden verfassungswidrig sind. Was zunächst nach einem Randthema des amerikanischen Verwaltungsrechts klingt, trifft direkt das rechtliche Fundament, auf dem Google Analytics, HubSpot, Mailchimp und praktisch der gesamte gängige Marketing-Tool-Stack europäische Nutzerdaten in die USA übertragen dürfen: das EU-US Data Privacy Framework (DPF). Für Online-Marketer, die diesen Tool-Stack Tag für Tag nutzen, lohnt sich deshalb ein nüchterner Blick darauf, was sich tatsächlich geändert hat – und was nicht.
Warum ein US-Verwaltungsrechtsfall das europäische Marketing betrifft
Der Supreme Court hat mit sechs zu drei Stimmen die seit 1935 geltende Präzedenzentscheidung Humphrey's Executor gekippt, die unabhängige Regulierungsbehörden vor willkürlicher Entlassung durch den Präsidenten schützte. Nach der neuen Lesart des Gerichts muss der Präsident jederzeit in der Lage sein, Beamte zu entlassen, die exekutive Gewalt ausüben – und die Federal Trade Commission (FTC) übt eine solche Gewalt aus. Das Problem: Die Unabhängigkeit gerade dieser Behörde ist die tragende Säule, auf der die EU-Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für das DPF aufgebaut hat. Die FTC ist diejenige Stelle, die die Einhaltung der DPF-Zusagen durch zertifizierte US-Unternehmen überwacht und durchsetzt.
Der dritte Anlauf unter Druck – ein kurzer Rückblick
Welche Tools typischerweise betroffen sind
Betroffen ist grundsätzlich jedes in den USA ansässige Unternehmen, das personenbezogene Daten aus der EU verarbeitet und sich auf das DPF beruft – also ein Großteil des gängigen Marketing-Stacks:
Wichtig für die Einordnung: Das bedeutet nicht, dass diese Tools ab sofort rechtswidrig sind. Es bedeutet, dass die Rechtsgrundlage, auf der ihre Nutzung heute beruht, angreifbarer geworden ist als noch vor einigen Wochen – und dass eine erneute Anfechtung vor dem EuGH mit den beiden Vorgängerfällen als Präzedenz eine reale Möglichkeit ist.
Wichtig zur Einordnung: Das DPF ist aktuell nicht ungültig. Es hat im September 2025 bereits einen ersten Gerichtstest bestanden. Weder ist eine EuGH-Entscheidung terminiert, noch ist ihr Ausgang vorhersehbar. Wer jetzt hektisch den gesamten Tool-Stack austauscht, handelt auf Basis einer Unsicherheit, nicht auf Basis eines bereits eingetretenen Rechtsbruchs.
Was ihr jetzt konkret tun könnt
Statt in Aktionismus zu verfallen, empfiehlt sich ein priorisiertes Vorgehen: Zuerst die Tools mit den sensibelsten und größten Datenmengen identifizieren – typischerweise Analytics-Plattformen und Kundenlisten – und für diese gezielt prüfen, ob eine DPF-Zertifizierung die einzige Rechtsgrundlage ist oder ob zusätzlich Standardvertragsklauseln vorliegen. Tools mit geringerem Datenvolumen oder unkritischeren Daten können in der Priorisierung weiter hinten stehen. Ein kompletter, überstürzter Wechsel des gesamten Marketing-Stacks ist beim aktuellen Rechtsstand nicht angezeigt – wohl aber ein bewusstes Beobachten der Entwicklung und ein Notfallplan für den Fall einer tatsächlichen EuGH-Entscheidung gegen das DPF.
Checkliste für den eigenen Tool-Stack
- 01Tool-Inventar erstellen – welche eingesetzten Tools sind US-Unternehmen und verarbeiten personenbezogene EU-Daten?
- 02Rechtsgrundlage pro Tool prüfen – reine DPF-Zertifizierung oder zusätzlich Standardvertragsklauseln als Absicherung?
- 03Nach Sensibilität priorisieren – Analytics und Kundenlisten zuerst, weniger kritische Tools später.
- 04Europäische Alternativen vorab sondieren – nicht um sofort zu wechseln, sondern um im Ernstfall handlungsfähig zu sein.
- 05Entwicklung aktiv verfolgen – eine EuGH-Entscheidung kommt nicht überraschend über Nacht, sondern kündigt sich durch Verhandlungstermine an.
Datensouveränität endet nicht beim Marketing-Stack
Wer den eigenen Marketing-Stack auf US-Abhängigkeit prüft, sollte denselben Blick konsequenterweise auch auf die eigene Kunden- und Abrechnungsdatenverarbeitung richten. Fakturia wird von einem privat geführten deutschen Unternehmen ohne ausländische Investoren betrieben, auf Servern in einem TÜV-zertifizierten Rechenzentrum in Nürnberg – unabhängig davon, wie sich die Diskussion um das Data Privacy Framework weiterentwickelt.
Beratungsgespräch vereinbarenFazit
Das EU-US Data Privacy Framework ist nach dem Supreme-Court-Urteil vom 29. Juni 2026 nicht plötzlich ungültig – aber sein rechtliches Fundament ist erkennbar brüchiger geworden, und mit einer neuen Anfechtung durch noyb ist zu rechnen. Für Online-Marketer bedeutet das: kein Grund zur Panik, aber ein guter Zeitpunkt, den eigenen Tool-Stack systematisch zu kennen und priorisiert auf Abhängigkeiten zu prüfen, bevor eine mögliche Gerichtsentscheidung den Zeitpunkt für alle gleichzeitig vorgibt.
Häufige Fragen zu Schrems III und dem Data Privacy Framework
Ist Google Analytics jetzt illegal?
Nein. Das Data Privacy Framework ist weiterhin gültiges Recht und hat im September 2025 bereits einen ersten Gerichtstest bestanden. Das Supreme-Court-Urteil vom 29. Juni 2026 schwächt das rechtliche Fundament, hebt die Rechtsgrundlage aber nicht auf.
Was hat ein US-Urteil zur FTC mit europäischem Datenschutz zu tun?
Die EU-Kommission stützt ihren Angemessenheitsbeschluss für das DPF wesentlich auf die Unabhängigkeit der FTC als überwachende Behörde. Das Supreme-Court-Urteil stellt diese Unabhängigkeit verfassungsrechtlich infrage, was die Grundlage des Beschlusses angreifbarer macht.
Muss ich meinen Marketing-Stack jetzt sofort wechseln?
Beim aktuellen Rechtsstand nicht zwingend. Sinnvoller ist ein priorisiertes Vorgehen: zunächst die sensibelsten Tools identifizieren, deren Rechtsgrundlage prüfen und Alternativen sondieren, statt überstürzt den gesamten Stack auszutauschen.
Was ist "Schrems III"?
Der informelle Name für eine mögliche dritte gerichtliche Anfechtung eines EU-US-Datentransferrahmens, nachdem bereits Safe Harbor (Schrems I) und Privacy Shield (Schrems II) vom EuGH gekippt wurden. Noyb hat nach dem Supreme-Court-Urteil eine neue Klage gegen das DPF angekündigt.
